„Beschult werden Kinder und Jugendliche aus öffentlichen sowie privaten Schulen, die sich voraussichtlich mindestens 4 Wochen im Krankenstand befinden oder deren Genesungsverlauf voraussichtlich insgesamt 6 Wochen übersteigt und deshalb nicht die Schule besuchen können. Die Schüler sind so zu unterrichten und zu fördern, dass die Voraussetzung für eine erfolgreiche leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung nach Möglichkeiten in den bisher besuchten Klassen geschafft wird.“ (VwV 1988)
Schulprofil
Dies ist der Auszug aus dem Artikel. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen.