„Beschult werden Kinder und Jugendliche aus öffentlichen sowie privaten Schulen, die sich voraussichtlich mindestens 4 Wochen im Krankenstand befinden oder deren Genesungsverlauf voraussichtlich insgesamt 6 Wochen übersteigt und deshalb nicht die Schule besuchen können. Die Schüler sind so zu unterrichten und zu fördern, dass die Voraussetzung für eine erfolgreiche leistungsmäßige und soziale Wiedereingliederung nach Möglichkeiten in den bisher besuchten Klassen geschafft wird.“ (VwV 1988)
In der Regel beträgt die Unterrichtszeit 12 Schulstunden in der Woche.
An der Schule am Schlosspark werden Kinder und Jugendlichen aus der Psychosomatik Ludwigsburg, der Tagesklinik Weinsberg und der somatischen Abteilung beschult. Die Unterrichtszeiten können der jeweiligen Abteilung entnommen werden.
In Einzelfällen können auch Schüler aus dem sozialpädiatrischen Zentrum Ludwigsburg beschult werden, wenn sie die Kriterien zur Aufnahme erfüllen. D.h., die betroffenen Kinder und Jugendlichen müssen krank geschrieben sein und die genannten Fehlzeiten aufweisen.
Den Eltern steht es zu, Hausunterricht zu beantragen, wenn ihr Kind:
– länger als 8 Wochen wegen Krankheit am Schulbesuch verhindert ist
– wegen langandauernder Erkrankung den Unterricht regelmäßig an einzelnen Tagen versäumt,
obwohl es schulpflichtig ist.
Die Eltern stellen hierzu über die jeweilige Schulleitung einen Antrag beim Staatlichen Schulamt Ludwigsburg oder dem Regierungspräsidium Stuttgart (Gymnasien und berufliche Schulen) und reichen mit dem Antrag eine aktuelle Krankmeldung des behandelnden Arztes ein.