Nutzungsordnung für private digitale Endgeräte an der Schule am Schlosspark
1. Vorwort
Unser Schulalltag soll durch persönliche Begegnungen und eine alters- und entwicklungsgerechte Lernumgebung geprägt sein. Private digitale mobile Endgeräte sind für den Unterrichtsalltag in unserer Schule nicht erforderlich und können die Konzentration, das soziale Miteinander und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen.
Das Mitbringen privater digitaler mobiler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gewünscht und private digitale Endgeräte dürfen im Unterricht grundsätzlich nicht verwendet werden. Sie sind auszuschalten oder in den Flugmodus“/„Schulmodus“ zu setzen und verbleiben ausgeschaltet in einer dafür vorgesehenen Schublade (Krisenschublade), sodass sie keine Ablenkung für die Schülerinnen und Schüler darstellen.
Bringen Schülerinnen und Schüler trotzdem private digitale mobile Endgeräte zur Schule mit, sind sie für ihre Geräte selbst verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass sie sicher verwahrt sind.
Das geltende Recht, insbesondere Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz, ist jederzeit einzuhalten. Deshalb gehen wir auch im digitalen Raum sorgsam miteinander um, achten darauf, niemanden zu verletzen und respektieren die Privatsphäre der anderen. Mobbing hat an unserer Schule keinen Platz.
Im Rahmen der Vorbildfunktion verbleiben die Mobiltelefone der Lehrkräfte in aller Regel in der Tasche.
2. Definition
„Digitale mobile Endgeräte“ ist ein Oberbegriff für mobile Technologien, die es ermöglichen, Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen überall und jederzeit zugänglich zu machen. Umfasst sind insbesondere Smartphones, Tablets oder Wearables.
3. Anwendungsbereich
Die Benutzung mitgebrachter privater digitaler mobiler Endgeräte ist grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und während externer schulischer Veranstaltungen verboten. Das Verbot der Handynutzung gilt somit auch in den Pausen – private digitale mobile Endgeräte werden nicht mitgeführt und verbleiben in der dafür vorgesehenen Aufbewahrungsstation.
4. Ausnahmen
a) Erlaubnis im Einzelfall:
Die Lehrkraft entscheidet, ob und wann Mobiltelefone eingesetzt werden dürfen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis bleibt die Nutzung untersagt.
b) Notfall:
In gesundheitlichen, familiären oder sonstigen Ausnahmefällen darf nach Rücksprache mit einer Lehrkraft oder dem Sekretariat telefoniert oder auf anderem Wege digital kommuniziert werden.
c) Gesundheit:
Wenn ein akuter Notfall dies erfordert, darf ausnahmsweise auch ohne Rücksprache mit einer Lehrkraft oder dem Sekretariat telefoniert oder auf anderem Wege digital kommuniziert werden,
Bei medizinischer Notwendigkeit dürfen private digitale mobile Endgeräte oder einzelne Anwendungen benutzt werden. Die Lehrkräfte sind darüber zu informieren.
5. Regelverstöße
Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Hinweis oder Ermahnung
- Information an Erziehungsberechtigte, an Therapierende und PED
- Weitere pädagogische Maßnahmen nach Ermessen der Schule
6. Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Ordnung tritt am 11.03.2026 in Kraft. Sie wurde durch die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und wird regelmäßig überprüft. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte werden bei Aufnahme in die Schule am Schlosspark darüber informiert.




